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Person stimmt bei Wahl ab
New Africa | stock.adobe.com

Wählen zahlt sich aus!

Wählen auch Sie - und bestimmen Sie Ihre Interessensvertreter:innen

10.12.2024

Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Durch die Wirtschaftskammerwahlen können Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen. Dies ist in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig.

Wen Sie wählen - und wie die Urwahlen die Zusammensetzung der Organe der Kammern und Fachverbände beeinflussen

Bei den Wirtschaftskammerwahlen geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse sowie die Fachvertreterinnen und Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen und -vertretungen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.