Wahlvorschläge
Wählergruppen, die sich an den Urwahlen beteiligen wollen, haben bis spätestens sechs Wochen vor dem ersten möglichen Wahltag für die jeweiligen Fachgruppen und Fachvertretungen der Hauptwahlkommission schriftliche Wahlvorschläge vorzulegen. Diese Wahlvorschläge enthalten die Namen der für die jeweilige Wählergruppe antretenden Bewerberinnen und Bewerber für die zu vergebenden Mandate in der jeweiligen Fachgruppe (Fachvertretung).
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